Barriere­freiheits­erklärung

Informationen zur Konformität gemäß Barrierefreiheitsgesetz

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 AA – so weit wie möglich eingehalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lachtal.at.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente (etc.) sowie Videos und Tonaufnahmen barrierefrei zu gestalten.

Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sie sind daher von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.

Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend korrigiert.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von pixelpoint multimedia werbe GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail an office@lachtal.at mitzuteilen.
In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des jeweiligen Bundeslandes wenden. Den Kontakt dazu finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/frauenfoerderung-und-gleichbehandlung/gleichbehandlung/4/3/Seite.1860573.html

Die Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.